P A S S W E S E N
Abgabe und Wartezeiten: Passanträge erhalten Sie in der Geschäftsstelle oder online. Die ausgefüllten Anträge können Sie innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten abgegeben oder per Post zusenden.
Rechnen Sie für den Passantrag eine Vorlauffrist von 3 Wochen.
Diese Vorlaufzeit gibt uns die Möglichkeit den Passeingang zu prüfen und den Pass auszustellen. Und Sie haben in dieser Frist Zeit, die rechtzeitige Abholung ihrer Pässe zu regeln.
W I C H T I G
Benötigte Unterlagen bitte beifügen Der Passantrag muss korrekt ausgefüllt werden.
Ausserdem muss ein Lichtbild des Spielers beiliegen, das zeitnah aufgenommen wurde und der Qualität eines normalen Lichtbildes entspricht. Ebenfalls eine Kopie des Personalausweises.
Wenn ein Passantrag unvollständig eingeht, werden die Unterlagen wieder mit allen Anlagen an die Vereine zurückgesendet. Der Einsatz des betreffenden Spielers verzögert sich damit!
Weiter wird geprüft, ob der gemeldete Spieler noch für einen anderen Verein gemeldet ist.
Achten Sie bitte auf Vollständigkeit.
Vor Ablauf der Frist können Sie die fertigen Pässe in der Geschäftsstelle abholen. Wollen Sie den Pass zugesendet erhalten, legen Sie bitte einen Freiumschlag bei.
Sie können mit der Geschäftsstelle telefonisch einen Abbholtermin vereinbarenund so sicher stellen, das der Pass bereits fertig ausgestellt für Sie bereit liegt. Telefon: 0228-674012 Geschäftsstelle
Wenn Sie den Pass nicht rechtzeitig abholen können und Sie sich nicht sicher sind wann die Spielberechtigung beginnt, fragen Sie in der Geschäftsstelle nach, ob Sie den Spieler einsetzen dürfen.