aktuelles Hinweise 2021
nach der ab morgen gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung NRW, die mit Ablauf des 31.01.2021 außer Kraft tritt, ist auch der Individualsport auf und in allen öffentlichen Sportanlagen nicht mehr zulässig.
Die Verantwortlichen, für die vorgenannten Einrichtungen, haben den Zugang zu den Einrichtungen entsprechend zu beschränken.
Auch Sportangebote, an denen eine Teilnahme regelmäßig aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgt, dürfen nicht mehr angeboten werden.
Im Einzelnen gelten für den Sportbetrieb die folgenden Regelungen:
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig.
Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen ist unzulässig.
Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind untersagt.
Das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten und Landesleistungsstützpunkten sowie das Training von Berufssportlern ist zulässig. Die Stadt Bonn schließt sich dem Verständnis des DOSB über Profisport an, wonach alle Kaderathlet*innen (Olympiakader, Perspektivkader, Nachwuchskader 1 und 2) sowie die 1.-3. Ligen in allen olympischen und nicht-olympischen Sportarten, die vierte Liga im Männerfußball sowie nationale und internationale Sportveranstaltungen an denen professionelle Sportler*innen teilnehmen unter die Definition Profisport fallen.
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